Windpark Trendelburg

Frischer Wind für umweltfreundliche Energie

Aktuelle Informationen zum Windpark Trendelburg

Grün: die Farbe der Windenergie

Die Onshore-Windenergie trägt zunehmend zur Stromerzeugung bei. Dank der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Windkraftanlagen eignen sie sich auch für die grüne Stromerzeugung in Waldgebieten. Wie in Trendelburg - auch hier hält jetzt die umweltfreundliche Energie in Form von sieben Windenergieanlagen Einzug.

Trendelburg - Windpark im Wirtschaftswald

Insgesamt sind zwei Prozent der hessischen Landesfläche für Windkraftanlagen vorgesehen. Hierzu gehören, unter strengen Auflagen, auch ausgewählte Standorte in Wirtschaftswäldern. In solch einem Forstgebiet sind die  sieben Windenergieanlagen des Windparks Trendelburg entstanden. Ein Ergebnis der engen Zusammenarbeit der VSB Neue Energien Deutschland mit dem Landesbetrieb Hessen Forst und dem Forstamt Reinhardshagen.

Auf einen Blick

Standort in der Gemeinde Trendelburg, Landkreis Kassel in Nordhessen

Inbetriebnahme im Juli 2018

Vermeidung von jährlich knapp 38.000t CO2

Umweltfreundliche Energieversorgung für 31.500 Menschen

Sieben Windkraftanlagen des Typs Nordex N131

Errichtung eines Umspannwerks zur Einspeisung in das Avacon-Stromnetz

Bautagebuch

Begleiten Sie uns beim Bau des Windparks Trendelburg. Im Bautagebuch informieren wir über den aktuellen Baufortschritt.

Fakten und Zeitplan

Erfahren Sie hier die Eckdaten zum Bau des Windparks Trendelburg. Sie möchten Näheres hierzu wissen? Gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

Standort Stadt Trendelburg, Landkreis Kassel, Nordhessen
Inbetriebnahme Juli 2018
Energieversorgung Versorgung von 31.500 Menschen mit grünem Strom. Dabei vermeidet der Windpark Trendelburg ca. 38.000 t CO2
Anlagen Sieben Anlagen des Typs Nordex N131
Nennleistung 3,3 Megawatt
Nabenhöhe (Höhe der Gondel) 134 Meter
Länge Rotorblatt 65,57 Meter
Gesamthöhe der Anlage 199 Meter
Überstrichene Fläche 13.478 Quadratmeter
Anschluss an das Versorgungsnetz VSB Neue Energien Deutschland errichtet ein Umspannwerk etwa 1,5 km östlich des Windparks. Hier erfolgt die Einspeisung in das Avacon-Netz.
Zeitraum Umsetzung
02/2017 Rodung
02-04/2017 Archäologische Untersuchung
03-06/2017 Verlegung der Kabeltrasse
05-08/2017 Wegebau
07-10/2017 Fundamentbau
08-12/2017 Turmbau
01-03/2018 Errichtung der Windenergieanlagen
03/2018 Vorbereitung der Inbetriebnahme
10/2017-06/2018 Errichtung Umspannwerk
07/2018 Inbetriebnahme
   
   
   

Windenergie im Wald

Windkraft im Wald  

Der Ausbau von Windenergie an Land leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Energieziele von Bund und Ländern zu erreichen. Neben den Windanlagen auf See haben sich seit den 90er Jahren die Onshore-Windanlagen vorrangig auf landwirtschaftlichen Flächen etabliert. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung konnten die Anlagen weiter optimiert werden: durch wachsende Turmhöhen und Generatorleistungen sowie Windkraftanlagen, die auch bei schwachen Winden Leistung bringen. Damit wird eine effiziente und umweltfreundliche Stromerzeugung auch über den Baumwipfeln möglich.

So auch im nordhessischen Trendelburg. Um so wenig wie möglich in das Ökosystem Wald – hier betrifft es ausschließlich Wirtschaftswald – einzugreifen, nutzen wir das bereits vorhandene forstwirtschaftliche Wegenetz für die Kabeltrasse sowie für die An- und Abfahrten zur Baustelle. Zudem betreffen die nötigen Rodungen vorrangig Jungbestände, während alte Baumbestände geschont werden.

Wichtig bei Windenergie im Wald: Brandschutz

Mehr noch als auf offener Fläche muss im Wald dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch hier gibt es klare Vorgaben, um der Brandgefahr vorzubeugen. Für den Windpark Trendelburg sind diese bereits bei der Windparkgenehmigung festgelegt worden.

  • Es erfolgen regelmäßige Wartungs- und Kontrollarbeiten.
  • Die Anlagen sind mit Blitz- und Überspannungsschutz ausgestattet, sodass ein Blitzeinschlag als Brandursache so gut wie ausgeschlossen ist.
  • Die Überwachung der Betriebstemperatur der einzelnen Komponenten geschieht kontinuierlich. Wird die Grenztemperatur überschritten, wird die entsprechende Komponente oder die Anlage direkt abgeschaltet.
  • Die Betreibergesellschaft VSB Energiepark Mittelberg hat den gesamten Windpark per Fernüberwachung im Blick.
  • Zusammen mit der kommunalen Feuerwehr wird ein Einsatzkonzept ausgearbeitet. Es besteht die Möglichkeit, die Windenergieanlage zu begehen und Übungen durchzuführen.
  • Die Zufahrt zu den Windkraftanlagen ist jederzeit gewährleistet..
  • Die Windenergieanlagen bestehen fast ausschließlich aus nicht brennbaren Materialien.

Verantwortung übernehmen – auch über den Betrieb der Anlage hinaus. Das verstehen wir unter der nachhaltigen Erzeugung grüner Energie. So hat sich VSB verpflichtet, die Anlage nach der Nutzungsdauer von voraussichtlich 20 Jahren komplett zurückzubauen. Hierfür werden entsprechende Rücklagen gebildet.

Gut zu wissen:

Gerade im Mittelgebirge sind bewaldete Höhenzüge als Standorte für Windkraftanlagen geeignet. Deshalb werden hier entsprechende Flächen für die Nutzung durch Windenergie ausgewiesen. In weniger bewaldeten Gegenden hingegen schließt die Landesplanung den Wald zur Nutzung aus. Ausgeschlossen werden auch naturnahe Wälder, Schutzgebiete und Waldrandbereiche. Hingegen eignen sich vorgeschädigte Flächen sowie wirtschaftlich genutzte Monokulturen eher für die Nutzung durch Windkraftanlagen.

Bei der Planung von Windparks prüfen die Behörden genau, welche Auswirkung die Windkraftanlagen auf Mensch, Natur und Landschaft haben. Hierbei handelt die VSB-Gruppe nach den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Im Bundeswaldgesetz sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen sind die Ersatzaufforstung oder die Ausgleichsmaßnahmen für die Umwandlung von Wald in Flächen zur Windenergienutzung festgelegt. Im Fokus stehen auch die natur- und artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.

Mehr erfahren

Planung

Start frei für Windpark Trendelburg

Erfolgreiche Projektentwicklung basiert immer auf einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Bürgern, Stadtwerken und Projektpartnern. So können schon im Vorfeld des Planungs- und Genehmigungsverfahrens einige Themen geklärt werden – so geschehen auch in Trendelburg.

Die VSB Neue Energien Deutschland GmbH stellte den Antrag zur Genehmigung des Windparks Trendelburg im Januar 2015. Diesen bewilligte das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, im August 2016. Es folgten noch Änderungen, die dann im Dezember 2016 freigegeben wurden. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat Konzentrationswirkung. Das bedeutet: Alle Genehmigungen, die mit dem Bau des Windparks in Zusammenhang stehen, werden geprüft. Hier stehen besonders die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts im Fokus. Zudem finden auch die Anforderungen des Luftfahrtsrechts Berücksichtigung.

Die rechtliche Grundlage

Der Genehmigungsbescheid für den Windpark Trendelburg ergeht unbeschadet behördlicher Entscheidungen, die nach § 13 BlmSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden (§ 21 Abs. 2 der 9. BlmSchV). Diese Genehmigung schließt nach § 13 BlmSchG andere behördliche Entscheidungen, die die Anlage betreffen ein. Hierbei handelt es sich um die:

  • Genehmigung nach § 64 der Hessischen Bauordnung (HBO)
  • Eingriffszulassung nach § 17 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit §§ 15 und 15 BNatSchG sowie § 7 HAGBNatSchG im Benehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde
  • Genehmigung nach § 12 Hessisches Forstgesetz (HFG) für die Rodung und Umwandlung sowie Zulassung gemäß § 11 Abs. 2 HFG
  • Zustimmung nach § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)

Mehr erfahren

Windparkgenehmigung

Am Anfang einer Windparkrealisierung steht die Prüfung eines Standortes: Wie ist die Ertragssituation? Ist eine Windenergieanlage an dem ausgewählten Standort zulässig? Hierzu werden Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplan zu Rate gezogen. Können beide Fragen positiv beantwortet werden, wird die Fläche gesichert und es folgen die nächsten Schritte: Sind planungsrechtliche Anpassungen notwendig? Wie sieht es aus mit den Aspekten des Natur- und Artenschutzes? Erst dann beginnt das eigentliche Anlagenzulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).

Gut zu wissen:

Oft ist es schwierig, für den Bau von Windenergieanlagen geeignete Flächen zu finden. Zahlreiche Bedingungen, wie zum Beispiel die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes, müssen erfüllt sein. Bei der Auswahl zieht VSB Neue Energien Deutschland sämtliche Einflussfaktoren ins Kalkül und schlägt entsprechende Standorte vor. Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss er natürlich erst genehmigt werden. Dies erfolgt nach den Vorgaben des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BlmSchG). Die Genehmigung beinhaltet Auflagen, die den Schutz der Umwelt gewährleisten sollen und mit denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden beziehungsweise minimiert werden. Die Genehmigungsbehörde prüft zentral alle Anforderungen für den jeweiligen Standort und den spezifischen Anlagentyp. Hierbei werden insbesondere die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts, des Bauplanungs- und des Raumordnungsrechts berücksichtigt.

Mehr erfahren

Windmessung

Wie stark weht der Wind?

Ist die Errichtung eines Windparks an dem ausgewählten Standort gerechtfertigt? Und – wie hoch wird der Ertrag für den Windpark Trendelburg sein? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten, werden Windmessungen durchgeführt und die Daten ausgewertet. Hierzu werden die Daten aus den Windmessmasten über einen Zeitraum von 24 Monaten und aus den LiDAR-Messungen über sieben Monate herangezogen. Gemessen wurde nahe des OT Sielen am östlichen Rand des Waldgebiets Mittelberg. Je exakter die erhobenen Daten sind, desto genauer erweisen sich die prognostizierten Windverhältnisse und damit der Stromertrag.

Mehr erfahren

Windmessmast mit Anemoteter in Trendelburg
Blick vom Windmessmast Richtung Osten – am Ende des Auslegers befindet sich ein Anemometer, welches die Windstärke misst

Gut zu wissen:

Es gibt verschiedene technische Methoden zur Erstellung von Windgutachten: Hierzu gehören Windmessmasten, die mit Anemometern in großer Höhe die Windgeschwindigkeit und mit Anemoskopen die Windrichtung messen. Die Datenerfassung und -bewertung über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erlaubt eine Vorschau auf die zu erwartenden Stromerträge. Eine weitere Variante ist die LiDAR-Messung (Light Detection and Ranging). Das Messprinzip beruht auf der Rückstreuung von Aerosolpartikeln, die in der Luft vorhanden sind. Im Gegensatz zu Mastmessungen erfolgt die Messung hier nicht an einem einzelnen Punkt, sondern setzt sich aus verschiedenen Punkten auf einer Ebene zusammen. Gemeinsam mit den Daten aus den Windmessmasten kann so eine belastbare Ertragsprognose für den Windpark-Standort erstellt werden.

Mehr erfahren

Windmessmast mit Anemometern und Windfahne
Auf den Topauslegern des Windmessmastes befinden sich mehrere Anemometer – davon einer mit Ultraschallmessung – sowie eine Windfahne.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Errichtung eines Windparks hat Einfluss auf die Natur und das Landschaftsbild. Ziel unserer Umweltplanung ist es, diese Folgen so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind manche Eingriffe unvermeidbar, außerdem verändern Windkraftanlagen das gewohnte Landschaftsbild. Diese Eingriffe werden daher durch Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege ausgeglichen oder, so das nicht möglich ist, durch Ersatzmaßnahmen kompensiert

Auch für die Errichtung des Windparks Trendelburg kommen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Tragen. Die Rodungsfläche für die Betriebsdauer des Windparks beläuft sich auf etwa 50.000 m². Als Ausgleich wird in der Gemarkung Gottsbüren auf einer Fläche von 57.000 m² ein neuer Wald mit heimischen Laubbäumen sowie einem naturnahen Waldrand angelegt. Eigner der Fläche ist die Stadt Trendelburg. Weitere 6.500 m² gerodete Fläche werden nur für die Bauphase benötigt und unmittelbar danach wieder gleichwertig aufgeforstet. Weiterhin werden Kompensationszahlungen an das Land Hessen entrichtet.

Die VSB Energiepark Mittelberg GmbH & Co. KG hat sich als Betreiber des Windparks verpflichtet, nach Ablauf der Nutzungsdauer die Windenergieanlagen komplett zurückzubauen. Die Kosten hierfür werden bereits bei Baubeginn sicher hinterlegt.

Mehr erfahren

Achtung: Umleitung der Wanderwege im Waldgebiet

Durch die Bauarbeiten sind zwischen Januar 2017 und voraussichtlich März 2018 die Rundwanderwege Nr. 2 und S1, der Fulda-Diemel-Weg sowie der Wanderparkplatz Deiselberg gesperrt. Für Wanderer auf dem Fulda-Diemel-Weg empfehlen wir entweder die Umleitung über den Grenz-Wanderweg und die Klostergartenroute oder den Weg über den Märchenlandweg und den Ortsteil Sielen. Spaziergänger können sich anhand der neu aufgestellten Tafeln im Wald leicht orientieren und nach wie vor ausgedehnte Wanderungen unternehmen.

Eingriffsvermeidung und -minimierung  

Bevor VSB ein Windparkprojekt im Wald plant, wird die Umweltverträglichkeit sehr genau geprüft. Auch hier haben wir uns intensiv mit den Behörden und dem Forstamt abgestimmt. Wir berücksichtigen den Natur- und Artenschutz genauso wie den Erholungswert für den Menschen.

Danach richten wir uns:

  • Qualifizierte ökologische Baubegleitung. Wir berichten regelmäßig an die Obere Naturschutzbehörde, die unsere Tätigkeiten kontrolliert.
  • Intensive archäologische Baubegleitung. Dies umfasst im Sinne der Archäologie die Dokumentation von Bodendenkmälern sowie die Sicherung etwaiger archäologischer Funde.
  • Um die Brut zu schützen, roden wir nur von Anfang Oktober bis Ende Februar.
  • Bevor ein Baum gefällt wird, kontrollieren wir, ob Fledermäuse in Höhlen oder Spalten nisten.
  • Totholz heben wir vom Boden auf und bringen es in direkt angrenzende Gebiete. So bleibt der ökologisch wertvolle Mikrokosmos für Insekten und Käfer erhalten.
  • Ist die Windenergieanlage in Betrieb, findet ein Fledermausmonitoring statt. Zum Schutz der Fledermäuse, die in warmen und windschwachen Nächten aktiv sind, werden in solchen Nächten bei „Fledermauswetter“ die Windkraftanlagen zwischen April und Oktober abgeschaltet.
  • In der Zeit der Kranichzüge im Herbst sowie bei schlechtem Wetter und Nebel wird der Betrieb der Anlagen unterbrochen und die Rotoren werden parallel zur Zugrichtung gestellt

 

Realisierung

Den Weg ebnen …

Bevor der eigentliche Bau der Windkraftanlagen beginnen kann, müssen zunächst die Wege zu den Baustellen vorbereitet werden. Über diese Zuwegung werden Baumaterialien, Kräne und Fahrzeuge, die Turmsegmente, das Maschinenhaus sowie die Rotorteile angeliefert. Auch werden die Kranstellflächen errichtet. Als nächster Schritt erfolgt der Aushub der Baugrube, in welcher später das Fundament errichtet wird. Dann werden die Kabel innerhalb des Windparks und die Verbindung zum Umspannwerk verlegt. So können die Windenergieanlagen später den umweltfreundlich produzierten Strom in das Versorgungsnetz einspeisen.

Nach der Anlieferung aller Bauteile der Windanlage beginnt der Turmaufbau. Auf Grund der Größe erfolgt dieser modular: Ist der Turmfuß am Fundament befestigt, hebt ein Kran die einzelnen Segmente für den Stahlrohrturm in ihre Position. Die Segmente werden jeweils miteinander verschraubt.

Nun steht der Turm. Weiter geht es mit dem Aufbau des Maschinenhauses. Je nach Anlagentyp wird das Getriebe beziehungsweise der Generator installiert. Bei ausreichend Platz wird der Rotor – bestehend aus Nabe und Blättern –in der Regel am Boden vormontiert und als Ganzes am Maschinenhaus angebracht. Als zweite Möglichkeit kann auch eine Einzelblattmontage erfolgen: Hier werden erst die Nabe und dann die Rotorblätter separat in luftiger Höhe montiert. Ganz gleich wie die Montage erfolgt, es ist jedes Mal ein Schauspiel, das alle Beteiligten – und oft auch interessierte Bürger – aufmerksam verfolgen. Voraussetzung für diesen Kraftakt: Damit sich der freischwebende tonnenschwere Aufzug sicher an die richtige Stelle navigieren lässt, muss es windstill sein. Erfahrung und Fingerspitzengefühl für die Feinjustierung sind die unbedingte Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.

… für grünen Strom

Die Windmühle ist errichtet. Doch es fehlt noch das „Innenleben“: Schaltanlagen, Kabel, Kommunikation, Anlagenrechner und Aufzug werden montiert und miteinander verbunden. Nach Probebetrieb und Inbetriebnahme ist es dann soweit: Der erste grüne Strom wird erzeugt und über das Umspannwerk ins Netz eingespeist.

Impressionen vom Baugeschehen

Windpark Trendelburg in der Presse

VSB nimmt Windpark Trendelburg offiziell in Betrieb

Juli 2018: lokalo24.de/Land & Leute, Lokales Landkreis Kassel

Mehr erfahren

VSB nimmt Windpark Trendelburg in Betrieb

Juli 2018: hofgeismar-aktuell.de, Lokales Landkreis Kassel

Mehr erfahren

Schwerlasttransporte rollen zum Windpark Trendelburg

Januar 2018: lokalo24.de/Land & Leute, Lokales Landkreis Kassel

Mehr erfahren

Windpark Trendelburg: Turmbau beginnt

Oktober 2017: lokalo24.de/Land & Leute, Lokales Landkreis Kassel

Mehr erfahren

Deiselberg: Arbeiten für sieben Anlagen beginnen

Februar 2017: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, Lokales Trendelburg

Mehr erfahren

Geld für die Gemeinde

Januar 2017: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, Lokales Trendelburg

Mehr erfahren

Genehmigung erteilt

August 2016: Nordhessen Rundschau

Mehr erfahren

Mittelberg soll Windpark erhalten

März 2012, Hessische/Niedersächsische Allgemeine, Lokales Hofgeismar

Mehr erfahren

energy for you